Internationaler Kaufvertrag

Bitte beachten Sie: Die Originalversion dieses Textes ist auf Englisch. Die Übersetzung in andere Sprachen wurde automatisch von einer künstlichen Intelligenz erstellt. Wenn Sie den Text nicht verstehen oder Zweifel haben, beziehen Sie sich bitte auf die englische Version.

Wir wissen, dass es verlockend ist, die Nutzungsbedingungen zu überspringen, aber es ist wichtig festzulegen, was Sie von uns erwarten können, wenn Sie die Website von Towel Age - Huseyin Gonullu nutzen, und was wir von Ihnen erwarten.

Dieser Internationale Kaufvertrag spiegelt die Arbeitsweise von Towel Age wider, die Gesetze, die für unser Unternehmen gelten. Folglich hilft dieser Internationale Kaufvertrag, die Beziehung zwischen Towel Age - Huseyin Gonullu und Ihnen bei der Nutzung unserer Dienste zu definieren. Zum Beispiel umfassen diese Bedingungen folgende Themenüberschriften:

  • Was Sie von uns erwarten können, das erklärt, wie wir unsere Katalogdesigns verkaufen und wie wir Ihre individuellen Designs produzieren
  • Was wir von Ihnen erwarten, das bestimmte Regeln für die Nutzung unserer Dienste festlegt
  • Inhalte in den Towel Age-Diensten, die die geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten beschreiben, die Sie zur Herstellung mit unseren Diensten bereitstellen – unabhängig davon, ob diese Inhalte Ihnen, Ihrem Kunden oder anderen gehören
  • Im Falle von Problemen oder Meinungsverschiedenheiten, die andere gesetzliche Rechte beschreiben, die Sie und Towel Age - Huseyin Gonullu haben, und was zu erwarten ist, falls jemand gegen diese Bedingungen verstößt

Um eine Großhandels-, Sonderanfertigungs- oder Spezialherstellungsbestellung aufzugeben, müssen Sie diesen Internationalen Kaufvertrag prüfen und akzeptieren. Die Annahme erfolgt, wenn Sie die Proforma-Rechnung oder den Verkaufsauftrag für Ihre Bestellung genehmigen und die Zahlung abschließen; ab diesem Zeitpunkt ist dieser Vertrag für beide Parteien verbindlich.

Das Verständnis dieser Bedingungen ist wichtig, denn mit der Aufgabe einer Bestellung bei uns stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

Neben diesen Bedingungen veröffentlichen wir auch Nutzungsbedingungen und eine Datenschutzerklärung. Wir empfehlen Ihnen, diese zu lesen, um unser Unternehmen und unsere Richtlinien besser zu verstehen.

INTERNATIONALER KAUFVERTRAG

Teil A: EINZELN VERHANDLTE BEDINGUNGEN

1) Verkäufer: TOWEL AGE - HUSEYİN GONULLU
STEUERAMT: PAMUKKALE - STEUER-ID: 4090184652
ADRESSE: 1200 EVLER MAH. INONU CAD. NO.43/10 20050 DENIZLI / TÜRKEI
TELEFON: +90 532 765 2274 E-MAIL: info@towelage.com

2) Käufer (Name und Adresse des Auftraggebers = die Person oder das Unternehmen, für das der Vertrag abgeschlossen wird UND Name und Titel des bevollmächtigten Vertreters und/oder Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummern)

KAUFENDER NAME NACHNAME:
FIRMENNAME:

STEUER-ID:
ADRESSE:

TELEFON & FAX:
E-MAIL:
UNTERNEHMENSWEBSITE:

Durch die Genehmigung der Proforma-Rechnung oder des Verkaufsauftrags für die Bestellung und die Zahlung gilt der Käufer als gelesen, akzeptiert und elektronisch unterzeichnet dieses Vertrags und ist rechtlich daran gebunden.

3) Verkaufte Waren: Unser Unternehmen stellt Peshtemal (auch bekannt als türkisches Handtuch, Fouta, Futa oder Lendentuch), Peshtemal-Bademäntel, Peshtemal-Decken, Frottierhandtücher, Frottierbademäntel, Strandtaschen, Tagesdecken, Picknickmatten und weitere Heimtextilien auf Bestellung her. Die Produkte werden auftragsbezogen gefertigt, entweder nach unseren Katalogdesigns oder als vollständig kundenspezifische Designs gemäß den Wünschen des Käufers. In Abstimmung mit dem Käufer koordinieren wir auch die Produktion zusätzlicher Branding-Produkte wie Etiketten, Taschen, Pakete, Boxen, Aufkleber und Stickereien durch Drittunternehmen und bieten Branding- und Verpackungsdienstleistungen für die Produkte des Käufers an. Von Zeit zu Zeit kann eine begrenzte Menge bestimmter Designs für eine schnellere Lieferung verfügbar sein; die Verfügbarkeit wird pro Bestellung bestätigt.

3-1) Qualitäten: Die Qualitäten der Katalogdesigns entsprechen den Angaben auf der Website. Die Qualitäten der Produkte, die nach den Wünschen des Käufers gefertigt werden, entsprechen den Vereinbarungen in der Korrespondenz mit dem Käufer.

3-2) Material: Sofern der Käufer nichts anderes wünscht, werden unsere Produkte aus 100 % Baumwollgarn hergestellt.

3-3) Garnfarben: Die Farbe des Kettgarns ist standardmäßig die ungefärbte Rohgarnfarbe (Elfenbein). Wenn der Käufer dies wünscht und Webstühle verfügbar sind, kann als Alternative weiße Kettfarbe angeboten werden. Die Verwendung von weißem Kettgarn beim Weben kann zu Preisunterschieden führen. Bei größeren Bestellungen kann der Käufer die Verwendung speziell gefärbter Kettgarne verlangen. Der Preis für diese Option kann abweichen, da das Kettgarn speziell gefärbt werden muss. Außerdem wird für den Färbeprozess des Garns zusätzliche Zeit benötigt. Es ist zu akzeptieren, dass der Garnfärbeprozess die Lieferfrist des hergestellten Produkts verzögern wird.

Unser Unternehmen hält oft eine große Anzahl verschiedenfarbiger Schussgarne auf Lager. Der Käufer kann für seine Sonderbestellungen Farben aus unserer FARBPALETTE auswählen (diese ist auf unserer Website einsehbar oder kann bei uns angefordert werden), was uns ermöglicht, die Produkte schneller herzustellen.

3-4) Natürliche Schrumpfung von Baumwolle: Die Standardfertigungsgröße von Peshtemals (türkische Handtücher, Lendentücher) ist mit 100 x 180 cm angegeben. Aufgrund der Beschaffenheit der Baumwolle nach dem Vorwaschen tritt eine gewisse Schrumpfung auf. Je nach Webdichte des Produkts kann diese Schrumpfung bis zu 10 % betragen. Diese durch die natürliche Eigenschaft der Baumwolle verursachte Schrumpfung bedeutet nicht, dass das Produkt fehlerhaft ist, und es kann nicht beanstandet werden.

3-5) Wahrnehmung in einer helleren Farbe: Für die Kette bei der Peshtemal-Herstellung wird rohes (elfenbeinfarbenes) Baumwollgarn oder weiß gefärbtes Baumwollgarn verwendet. Aufgrund der verwendeten Webtechnik ist das Kettgarn bei genauer Betrachtung auch auf der Oberfläche sichtbar. Die Farbe des in der Kette verwendeten Garns bewirkt, dass die Farbe des im Schuss verwendeten Garns heller wahrgenommen wird. Dies ist ein normaler Effekt aufgrund der Webtechnik. Dass die Farbe des Produkts durch den Kettfaden heller wahrgenommen wird, bedeutet nicht, dass das Produkt fehlerhaft ist, und dieser Umstand kann nicht beanstandet werden.

3-6) Muster: Musteranfragen werden wie folgt bearbeitet.

(a) Muster bestehender Produkte. Vor Aufgabe einer Großbestellung kann der Käufer ein bis fünf Stück Katalogprodukte als Muster erwerben. Der Verkäufer stellt eine Proforma-Rechnung für die Produkte und den Versand aus und versendet die Muster nach Zahlungseingang.

(b) Referenzmuster der Erstproduktion bei Produktionsaufträgen. Der Verkäufer fertigt keine eigenständigen kostenpflichtigen Prototypen für kundenspezifische Designs an. Nach Bestätigung und Bezahlung eines Produktionsauftrags verarbeitet der Verkäufer die ersten Stücke vom Webstuhl (Fransen drehen, knoten, waschen, bügeln), erfasst deren fertige Maße und Gewicht, fotografiert sie und informiert den Käufer per E-Mail, damit die Produktion fortgesetzt werden kann. Der Verkäufer behält ein solches Stück als Mustermuster und versendet ein weiteres an den Käufer als Referenz für die hergestellten Waren. Dieses Referenzmuster dient den Unterlagen des Käufers und der Bestätigung, dass die Produktion fortgesetzt werden darf; es ist keine Aufforderung zur Änderung der Bestellung. Nach Bestätigung und Bezahlung des Produktionsauftrags darf der Käufer keine Änderungen an Farbe, Größe, Design oder anderen Spezifikationen auf Grundlage des Referenzmusters oder anderweitig verlangen.

(c) Vorproduktionsmuster mit Überarbeitungsrecht (nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung). Wenn die Parteien vor der Bestellung schriftlich vereinbaren, dass der Käufer zunächst ein Produktionsmuster des eigenen Designs prüft und das Recht behält, Überarbeitungen zu verlangen oder vor Beginn der Massenproduktion zu genehmigen oder abzulehnen, stellt dies einen separaten Musterproduktionsprozess dar und unterliegt einer gesonderten Mustergebühr, die vom Verkäufer angeboten wird.

3-7) Fransen: Der Peshtemal ist traditionell ein Handtuch mit Fransen an beiden kurzen Seiten. Diese Fransen entstehen durch das Umschlingen oder Verknoten der als Überschuss belassenen Kettfäden. Die Fransen werden standardmäßig maschinell gedreht. Auf Wunsch des Käufers können die Fransenfäden auch geknotet werden; dies kann mit zusätzlichen Kosten und längerer Produktionszeit verbunden sein, insbesondere wenn die Anfrage nach Abgabe des Angebots erfolgt.

3-8) Vorwäsche: Die Vorwäsche (ein hydrophiles Veredelungsverfahren, das den Stoff weicher macht und vor dem Einlaufen schützt) ist bei allen Bestellungen standardmäßig enthalten, und die angegebenen Maße beziehen sich immer auf die fertigen, nach der Wäsche gemessenen Maße. Ein Käufer, der Kosten sparen möchte, kann verlangen, dass die Vorwäsche ausgelassen wird; dies muss bereits bei der Preisangebotserstellung angegeben werden. Wenn die Vorwäsche ausgelassen wird, akzeptiert der Käufer, dass die Ware beim ersten Waschen einläuft und die angegebenen fertigen Maße nicht gelten.

3-9) Etikettenannähen: Der Käufer kann verlangen, dass sein eigenes Markenetikett auf die von ihm bestellten und bezahlten Produkte genäht wird. In diesem Fall muss der Käufer Informationen zu den Etikettengrößen und dem Design des Etiketts bereitstellen. Das Annähen des Etiketts am Produkt ist kostenlos. Da das Etikett jedoch von Drittunternehmen hergestellt wird, ist die Produktion des Etiketts gebührenpflichtig. Wenn der Käufer das Etikett in der Türkei herstellen lässt und an die ihm angegebene Adresse liefern lässt, kann das Annähen des Etiketts kostenlos erfolgen. Der Versand von Etiketten aus dem Ausland kann nicht akzeptiert werden, da dies zollrechtlich abgewickelt werden muss. Das kostenlose Annähen gilt für EIN Etikett und für Standardgrößen. Wenn ein anderes als das allgemein akzeptierte Etikettenformat gewünscht wird oder mehr als ein Etikett angenäht werden soll, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

3-10) Stickerei-Bestellung: Die Anforderung von besticktem Text oder Motiven auf den Produkten ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. In diesem Fall wird ein separates Preisangebot entsprechend der Größe der Stickerei und der Anzahl der Stiche erstellt. Wenn die Mindestbestellmenge (MOQ) erreicht wird, erfolgt ein separates Preisangebot entsprechend der gewünschten Stickgröße und der Anzahl der Stiche.

3-11) Bestellung von Papieretiketten und/oder Kartons: Entsprechend der Anfrage des Käufers können bedruckte Etiketten, Broschüren und Kartons in der Druckerei hergestellt werden. Dieser Service ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden, wenn die Mindestbestellmenge (MOQ) erreicht wird, und variiert je nach Spezifikationen und Menge der angeforderten Produkte.

3-12) Verpackung: Sofern nicht anders angegeben, versenden wir unsere Produkte in einzelnen transparenten Plastiktüten und in Kartons (typischerweise 25x50x60 cm oder 40x60x40 cm). Der Käufer kann die Produktion einer transparenten Tüte mit eigenem Markenaufdruck oder eines speziellen Kartons mit eigenem Markenaufdruck anfordern. Dieser Service ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn die Mindestbestellmenge (MOQ) erreicht wird.

4) Vertragspreis

4-1) Die Produktpreise werden auf Anfragebasis angegeben und sind EXW-Preise. Käufer können die Produkte, an denen sie interessiert sind, zu einer Angebotsanfrage hinzufügen — dabei ihre bevorzugte Farbe und Menge angeben, um eine genauere Antwort zu erhalten — oder Farbe und Menge über die Korrespondenz klären. Der Preis beinhaltet keine zusätzlichen Serviceleistungen wie Etikettenherstellung, Stickerei, Papieretiketten/Broschüren/Umreifungsband-Herstellung, Markenverpackung, Marken-Polyestertasche oder Markenpaket-Herstellung.

4-2) Für Staatsbürger der Republik Türkei oder in der Türkei registrierte Unternehmen wird die Mehrwertsteuer zum Preis hinzugefügt. Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

4-3) Bei maßgeschneiderten Produktionen richtet sich der Preis nach verschiedenen Produktionskomponenten. Die Qualität und Dicke der Kett- und Schussfäden, die Produktionstechnik (wie Dobby- oder Jacquard-Weberei), die Arbeitsweise des Webstuhls (wie manuell, halbautomatisch schwarzer Webstuhl oder vollautomatisch), die Bestellmenge und die angeforderten Zusatzleistungen sind die Hauptfaktoren, die Preis und Lieferzeit beeinflussen.

4-4) Mehrwertsteuer & Exportgesetzgebung: Alle unsere Preise sind ab Werk (EXW) Denizli. Gemäß der türkischen Exportgesetzgebung unterliegen für den Export bestimmte Waren in der Türkei nicht der Mehrwertsteuer.

4-5) Unser Unternehmen versendet mit DHL oder UPS. In einigen Fällen können wir auch über FedEx oder TNT versenden. Die Kosten für Versand und Versicherung werden dem Käufer separat mitgeteilt. Wir können auch per LKW oder Schiff in europäische Länder liefern oder in die Amerikas versenden.

5) Lieferbedingungen

5-1) Wie in den Artikeln 4-1 und 4-4 erwähnt, sind alle unsere Preise ab Werk (EXW) angegeben.

5-2) Auf Wunsch des Käufers können wir die Sendung mit oder ohne Versicherung durchführen.

5-3) Bei unversicherter Sendung trägt der Käufer das Risiko in allen ungünstigen Fällen wie teilweisem oder vollständigem Verlust, Beschädigung, teilweisem oder vollständigem Ausfall der Lieferung der Produkte.

5-4) Bei versicherter Sendung liegen die gesetzlichen Pflichten wie die Meldung von Problemen bei der Lieferung der Produkte, das Führen eines Berichts und die Benachrichtigung des Frachtunternehmens beim Käufer. Auch wenn die Fracht versichert ist, haftet der Verkäufer nicht für Rechteverluste, die durch das Verschulden des Käufers entstehen.

5-5) Zollgebühren, Steuern und Einfuhrbestimmungen

* Allgemeine Verantwortung: Der Käufer ist allein verantwortlich für alle Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern/Abgaben, die im Bestimmungsland anfallen.

* EU-Kunden (ATR-Zertifikat): Für Sendungen in Mitgliedsländer der Europäischen Union stellen wir ein ATR-Zertifikat gemäß dem Zollunion-Abkommen aus. Dies ermöglicht dem Käufer in der Regel, Waren mit 0 % Zollgebühr zu importieren. Die lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) im Bestimmungsland bleibt jedoch alleinige Verantwortung des Käufers.

* US-Kunden (Zölle & Tarife): Der Käufer erkennt an, dass die frühere zollfreie Grenze von 800 $ (De Minimis) nicht mehr gilt und dass unabhängig vom Bestellwert alle Textilimporte in die Vereinigten Staaten einer formellen oder informellen Zollanmeldung sowie den zum Zeitpunkt des Imports geltenden Zollgebühren und Handelszöllen unterliegen. Der Käufer ist für diese Kosten verantwortlich.

* Importmethoden:

* Direkte Zustellung durch den Spediteur: Zölle und Steuern können in der Regel über das Online-Portal des Spediteurs (UPS/DHL/FedEx) bezahlt werden. Etwaige Verzögerungen oder Lagergebühren aufgrund unbezahlter Zölle gehen zu Lasten des Käufers.

* Zollabfertigung: Bei Massensendungen kann der Käufer für den Einfuhrprozess einen eigenen lizenzierten Zollagenten beauftragen.

* HS-Code & Klassifizierung: Waren werden gemäß den spezifischen Internationalen Harmonisierten Systemcodes (HS-Codes) klassifiziert, die in der Verkaufsbestellung oder Proforma-Rechnung angegeben sind. Da verschiedene Produktkategorien (z. B. Peshtemals, Bademäntel oder Filzaccessoires) unterschiedliche HS-Codes haben, liegt es in der Verantwortung des Käufers, die spezifischen Zolltarife und Handelsvorschriften für jeden Code bei den örtlichen Zollbehörden vor Produktionsbeginn zu überprüfen. Der Verkäufer haftet nicht für Fehlklassifizierungen, sobald der Käufer die Proforma-Rechnung genehmigt hat.

5-6) Der Käufer ist verantwortlich für die Zahlung etwaiger zusätzlicher Gebühren, die vom Spediteur erhoben werden können, z. B. wegen unbezahlter Zollgebühren, Anforderung eines Lieferfahrzeugs mit Aufzug, Verzögerung der Warenlieferung durch längeres Wartenlassen des Lieferfahrzeugs über die erlaubte Zeit hinaus usw. Wenn das Frachtunternehmen diese Zahlung an unser Unternehmen weiterberechnet, weil der Käufer die geforderten Zahlungen nicht leistet, hat unser Unternehmen das Recht, diese zusätzlichen Zahlungen vom Käufer einzufordern.

5-7) Nach Erhalt der Frachtpakete messen die Speditionsunternehmen die Größe und das Gewicht erneut mit empfindlichen Geräten, einschließlich Lasern, in ihren Zentrallagern. Da diese letzte Messung als Grundlage für die Preisgestaltung gilt, kann der zuerst gemeldete Preis vom Frachtunternehmen später geändert werden. In solchen Fällen hat unser Unternehmen das Recht, vom Käufer die zusätzliche Zahlung zu verlangen, die vom Frachtunternehmen berechnet wird.

6) Spediteur

Unser Unternehmen arbeitet mit internationalen Spediteuren, DHL und UPS als Hauptspediteure, und in einigen Fällen auch mit FedEx und TNT.

  1. UPS Denizli Dienstleisteradresse: Bozburun Mevkii 7050 Sokak Nr. 7/1 Denizli / Türkei
    Callcenter-Nummer: +90 850 255-0066
  2. DHL Denizli Dienstleisteradresse: Karsiyaka, Ankara Blv. Nr.142, 20170 Denizli / Türkei
    Callcenter-Nummer: +90 444-0040
  3. FedEx & TNT Denizli Dienstleisteradresse: Guzelkoy Mh, 249. Sk. Nr.4 Sok Nr.5, 20170 Merkezefendi / Denizli / Türkei
    FedEx Callcenter-Nummer: +90 444-9339
    TNT Callcenter-Nummer: +90 444-0868

7) Lieferzeit

Wir arbeiten mit den weltweit führenden Frachtunternehmen im Transport zusammen, damit die Produkte so schnell wie möglich an die Adressen unserer Käufer geliefert werden können. Wir hoffen jedoch, dass alle unsere geschätzten Käufer verstehen und anerkennen, dass wir keinen Einfluss auf den internationalen Versandprozess und die Zollabfertigung haben, nachdem das Paket unser Lager verlassen hat. Unser Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, die durch Fracht- oder Zollverfahren verursacht werden.

Nachdem die Bestellung des Käufers vom Frachtunternehmen erhalten wurde, wird die vom Frachtunternehmen erstellte Frachtbriefnummer (auch bekannt als Waybill oder Tracking-ID) mit unseren Käufern geteilt. Der Käufer kann seine Fracht auf der Website des Frachtunternehmens verfolgen.

8) Wareninspektion

8-1) Der Käufer oder sein bevollmächtigter Vertreter kann die bestellten Produkte vor der Verpackung nach Fertigstellung der Produktion unter Aufsicht des Herstellers inspizieren. Alle mit der Inspektion verbundenen Gebühren und Kosten trägt der Käufer.

8-2) Da die Produkte nach der Verpackung an die Fracht übergeben werden, ist eine Inspektion nicht möglich. Besteht der Käufer auf eine Inspektion nach Abschluss der Verpackung, kann eine zusätzliche Servicegebühr erhoben werden.

9) Eigentumsvorbehalt

9-1) Solange der Käufer alle seine jetzigen und zukünftigen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus welchem Rechtsgrund auch immer nicht erfüllt hat, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht verfügen.

9-2) Im Falle des Zugriffs Dritter, insbesondere von Vollstreckungsbeamten, auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, muss der Käufer darauf hinweisen, dass die Waren Eigentum des Verkäufers sind, und den Verkäufer unverzüglich informieren, damit dieser seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Kann der Dritte dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts- und Privatkosten nicht erstatten, haftet der Käufer. Verstößt der Käufer gegen den Vertrag, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzufordern und gegebenenfalls die Abtretung des Rückforderungsanspruchs des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen. Der Rückzug und die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Verkäufer stellen keine Vertragsaufhebung dar.

10) Zahlungsbedingungen

10-1) Bestellungen werden auf Vorauszahlungsbasis angenommen. Die Standardbedingung für alle Bestellungen ist 100 % Vorauszahlung.

10-2) Die Vorauszahlung deckt die vollen Kosten der Ware, des Versands und der Versicherung sowie alle zusätzlich angeforderten Dienstleistungen (Etikettenherstellung, Stickerei, individuelles Branding, Spezialverpackung) ab.

10-3) Zahlungsstruktur nach Bestelltyp:

(a) Standardbestellungen (Standard): 100 % Vorauszahlung. Der Käufer kann Ware und Fracht/Versicherung in einer einzigen Überweisung bezahlen oder — auf Anfrage — zunächst die vollen Kosten der Ware zahlen, um die Produktion zu starten und abzuschließen, und Fracht sowie Versicherung separat vor dem Versand bezahlen.

(b) Frist für die Waren-zuerst-Option und Folgen bei Nichtzahlung der Fracht. Wenn der Käufer die Ware bezahlt hat, aber Fracht und Versicherung aufschiebt, muss diese Zahlung vor dem Versand beim Verkäufer eingegangen sein. Wird sie nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Mitteilung des Verkäufers, dass die Ware versandbereit ist, empfangen, hält der Verkäufer die Ware für einen weiteren Zeitraum von bis zu einem (1) Monat zurück, währenddessen eine Halteentschädigung zugunsten des Käufers als Ausgleich für die verspätete Abnahme der Ware anfällt. Bleiben am Ende dieses kombinierten Zeitraums (7 Tage plus 1 Monat) Fracht, Versicherung und die aufgelaufene Halteentschädigung unbezahlt, gilt die Bestellung als vom Käufer aufgegeben und die Annahme der Ware als abgelehnt.

Da die Fracht nicht bezahlt wurde, ist das Eigentum an der Ware nicht auf den Käufer übergegangen (Artikel 9, Eigentumsvorbehalt); die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Die Bestellungen des Käufers werden nach dessen Spezifikation gefertigt und tragen fast immer das eigene Markenetikett des Käufers, das auf die Produkte genäht ist und ohne Beschädigung der Ware und zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht entfernt werden kann, sodass die Ware nicht an Dritte weiterverkauft werden kann und für den Verkäufer keinen Wiederverkaufswert besitzt. Dementsprechend behält der Verkäufer die bereits vom Käufer für die Ware gezahlten Beträge als pauschalierte Entschädigung für die bereits geleistete Produktion ein — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garn, Färben, Weben, Fransen- und Schnittarbeiten, Fransenverknotung, Waschen, Bügeln, Etikettenannähen, Qualitätskontrolle, Falten, Verpacken, Kartonieren sowie alle damit verbundenen Materialien und Arbeitsleistungen.

Um Lagerplatz für andere Produktionen freizumachen und die Entstehung uneinbringlicher Kosten zu vermeiden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zu verwerten oder zu vernichten und sein Lager zu räumen. Ein Käufer, der Fracht, Versicherung und angefallene Lagerentschädigung nicht bezahlt hat, hat kein Recht, die Ware oder eine Zahlung dafür zu verlangen.

(c) Komplettladungen (FTL) oder Containerbestellungen: flexible internationale Zahlungsbedingungen — eine Teilvorauszahlung mit Restzahlung vor Versand, ein unwiderrufliches Akkreditiv (L/C) oder durch Türk Eximbank Forderungsversicherung abgesicherte Bedingungen — wie schriftlich pro Bestellung vereinbart.

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Übergabe der Ware an den Spediteur, die durch verspätete Zahlung verursacht werden. Lieferungen, die nach 14:00 Uhr türkischer Zeit (GMT+3) an den Kurier übergeben werden, können am folgenden Tag versandt werden.

10-4) Zahlungen erfolgen standardmäßig per elektronischer Überweisung (SWIFT/BIC) auf die unten aufgeführten USD-, EUR- oder TRY-Bankkonten des Verkäufers. Bei geringwertigen Zahlungen wie Mustergebühren kann der Verkäufer auf Anfrage alternativ einen Visa/Mastercard-Zahlungslink (İyzico) bereitstellen.

  • Firmenname: Towel Age - Huseyin Gonullu
  • Adresse: 1200 Evler Mah. Inonu Cad. Nr. 43 Da: 10 Merkezefendi
  • Stadt: Denizli
  • Land: Türkei
  • Postleitzahl: 20050
  • E-Mail-Adresse des Empfängers: info@towelage.com

#1 Bankname: QNB FINANSBANK

  • Filiale: Bayramyeri (Filialcode: 00201)
  • Filialadresse: Saraylar, 496. Sk. Nr. 9, 20010 Merkezefendi/Denizli / TÜRKEI
  • SWIFT-Code (BIC): FNNBTRISOPS
  • USD IBAN: TR69 0011 1000 0000 0101 5360 53
  • EURO IBAN: TR37 0011 1000 0000 0101 5360 47
  • TRY IBAN: TR02 0011 1000 0000 0101 3001 91

#2 Bankname: Turkiye Vakiflar Bankasi T.A.O.

  • Filiale: Saltak Denizli Filiale (Filialcode: 998)
  • Filialadresse: Sirakapilar Mah. Saltak Caddesi Nr. 42/A Merkezefendi 20010 Denizli / TÜRKEI
  • SWIFT-Code (BIC): TVBATR2A
  • USD IBAN: TR43 0001 5001 5804 8018 9656 92
  • EURO IBAN: TR98 0001 5001 5804 8019 6180 94
  • TRY IBAN: TR78 0001 5001 5800 7286 6484 32

11) Dokumente

11-1) Vom Verkäufer bereitzustellende Dokumente (je nach Zielort und Versandart zutreffend):

  • Transportdokument – Konnossement, Luftfrachtbrief oder CMR-Internationalfrachtbrief (mit Sendungsverfolgungs-/Frachtbriefnummer)
  • Handelsrechnung
  • Packliste
  • Ursprungszeugnis oder ein A.TR-Bewegungsnachweis (EU-Ziele) oder EUR.1-Bewegungsnachweis (EFTA und andere Freihandelsabkommen wie Schweiz)
  • Frachttransit-Versicherungspolice (bei angeforderter versicherter Sendung)

11-2) Vom Käufer bereitzustellende Dokumente (falls zutreffend):

  • Inspektionszertifikat (wenn der Käufer eine Inspektion angefordert hat)
  • Zahlungseingang (falls erforderlich)

12) Stornierungsdatum

Wenn der Käufer keine zusätzlichen Maßnahmen an den bestellten Produkten angefordert hat, kann er den Versand der Bestellung stornieren, solange die Produkte das Lager noch nicht verlassen haben. In diesem Fall wird die für Fracht und Versicherung gezahlte Gebühr, falls vorhanden, dem Konto des Käufers gutgeschrieben. Als Ausgleich für den Aufwand, die Produkte versandbereit zu machen, werden bis zu 25 Prozent des für die Produkte gezahlten Preises abgezogen, jedoch nicht weniger als 100 USD, und der verbleibende Betrag wird dem Konto gutgeschrieben. Der Käufer kann dieses Guthaben auf seinem Konto für den Kauf anderer Produkte verwenden.

Wenn der Käufer Branding oder Personalisierung wie Etikettenannähen, Stickerei oder individuelle Verpackung bei einer Katalogbestellung angefordert hat, kann diese Bestellung nicht storniert werden, da das Produkt mit der Marke des Käufers personalisiert ist.

Wenn der Käufer eine Sonderanfertigung bestellt hat, ist eine Stornierung der Bestellung nicht möglich, da die Produkte speziell für den Käufer hergestellt werden. Die Tatsache, dass der Käufer die Produktion bezahlt, bedeutet, dass er die Produktion in Auftrag gegeben hat. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Merkmale des von ihm angeforderten Produkts zu überprüfen und sicherzustellen, dass es sich um das gewünschte Produkt handelt, bevor er die Gebühr bezahlt.

Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die direkt oder indirekt durch unkontrollierbare Umstände verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen, Unfälle, Kriegs- oder Terrorakte, zivile oder militärische Unruhen, Putsche, nukleare oder Naturkatastrophen oder höhere Gewalt, Erdbeben, Epidemien, Überschwemmungen, Feuer sowie Unterbrechungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen von Versorgungsleistungen, Kommunikations- oder Computer-(Software- und Hardware-)diensten; es wird verstanden, dass der Verkäufer angemessene Anstrengungen unternimmt, die mit den in der Branche üblichen Praktiken übereinstimmen, um die Leistung so bald wie möglich unter den gegebenen Umständen wieder aufzunehmen.

13) Haftung für Verzögerungen durch den Verkäufer

ALLE BESTELLUNGEN WERDEN UNTER DER BEDINGUNG ANGENOMMEN, DASS DER VERKÄUFER FÜR SCHÄDEN JEDER ART, DIE AUS DER NICHTEINHALTUNG DER ANGEGEBENEN LIEFERZEIT ENTSTEHEN, AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER, NICHT HAFTBAR IST. JEDES VERSANDDATUM GIBT NUR DIE AKTUELLEN ERWARTUNGEN UND ABSICHTEN DES VERKÄUFERS IN DIESEM BEZUG AN.

14) Haftung für mangelhafte Waren

Sollte der Vertrag den Kauf von Textilprodukten durch den Käufer vom Verkäufer umfassen, hat der Käufer das Recht, nicht konforme Waren oder eine nicht konforme Lieferung nur abzulehnen, wenn diese Nichtübereinstimmung den Wert der Waren um mehr als zehn (10 %) Prozent des Vertragspreises mindert. Unterlässt der Käufer die Mitteilung eines Anspruchs innerhalb von fünf (5) Tagen ab Lieferdatum, gilt dies als uneingeschränkte Annahme der Waren und als Verzicht des Käufers auf alle Ansprüche bezüglich der Waren. Der Verkäufer hat das Recht, Nichtübereinstimmungen der Waren oder ihrer Lieferung zu beheben, sofern der Käufer den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Mitteilung der Nichtübereinstimmung über seine Absicht zur Behebung informiert. Eine solche Behebung erfolgt innerhalb einer von den Parteien vereinbarten angemessenen Frist.

Der Käufer kann den Verkäufer unter keinem Namen, wie z. B. entgangener Gewinn, Folgeschäden, Gerichts- und Anwaltskosten, wegen der behaupteten Nichtübereinstimmung der Produkte haftbar machen.

15) Haftungsbeschränkung bei vom Käufer zurückbehaltenen nicht konformen Waren

Die Preisermäßigung für zurückbehaltene nicht konforme Waren darf 5 % des Herstellungspreises dieser Waren nicht überschreiten.

16) Verjährung

Der Käufer muss die Waren sofort nach Ankunft prüfen und jede Nichtübereinstimmung bezüglich Zeit und Ort der Lieferung, Qualität oder Quantität der Waren oder begleitender Dokumente innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft melden. Jede bei Ankunft nicht erkennbare Nichtübereinstimmung muss innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung und in jedem Fall spätestens 5 Tage nach Ankunft gemeldet werden.

Bevor eine Klage wegen Nichtübereinstimmung der Waren erhoben wird, muss der Käufer den Verkäufer benachrichtigen und diesem die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben.

Jede Klage wegen Nichtübereinstimmung der Waren muss vom Käufer spätestens 5 Tage nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort erhoben werden.

17) Anwendbares Recht

Dieser Kaufvertrag unterliegt dem innerstaatlichen Recht der Republik Türkei. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Übereinkommen 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

18) Streitbeilegung

Jeder Streitfall bezüglich dieses Vertrags unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte in der Provinz Denizli in der Türkei. Die Parteien werden nur dann ein Gericht anrufen, wenn dies in gutem Glauben versucht wurde.

19) Mitteilungen

Jede Mitteilung im Rahmen dieses Vertrags – einschließlich der Mitteilung des Verkäufers, dass die Waren versandbereit sind, sowie jede Mitteilung bezüglich überfälliger Fracht, aufgelaufener Lagerentschädigung oder Aufgabe der Waren gemäß Artikel 10-3(b) – gilt als wirksam schriftlich per E-Mail, die von info@towelage.com an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse des Käufers (wie in der Bestellung oder im Käuferabschnitt dieses Vertrags angegeben) gesendet wird. Diese Mitteilung gilt am Tag des Versands als empfangen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Kontakt-E-Mail-Adresse aktuell zu halten und diese zu überwachen. Die Parteien vereinbaren, dass E-Mail für alle Zwecke dieses Vertrags als gültige schriftliche Mitteilung gilt.

20) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß anzupassen, um sie durchsetzbar zu machen, oder, falls dies nicht möglich ist, vom Vertrag zu trennen; die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

21) Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag von der anderen Partei offengelegt werden – einschließlich Designs, Logos, Marken, Muster, Kunstwerke, Identität der eigenen Kunden des Käufers, Preisgestaltung und Produktionsmethoden – vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden oder die gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde offengelegt werden müssen. Das Recht des Verkäufers, Bilder von Fertigprodukten und Produktionsschritten für eigenes Marketing zu verwenden (Teil B, Art. 12.3), bleibt unberührt, sofern der Käufer den Verkäufer nicht vor Produktionsbeginn schriftlich anders informiert hat.

22) Subunternehmer und Produktion

Der Verkäufer fertigt durch eigene Einrichtungen sowie durch Partnerhersteller und Werkstätten in der Region Denizli und anderswo in der Türkei. Der Verkäufer kann die gesamte oder einen Teil der Produktion, Veredelung, Markenbildung oder Verpackung an Dritte seiner Wahl vergeben. Der Verkäufer bleibt gegenüber dem Käufer für die Konformität der Waren und die Erfüllung dieses Vertrags verantwortlich, unabhängig von einer etwaigen Vergabe an Subunternehmer.

23) Geltende Sprache

Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst, die maßgebliche und verbindliche Version ist. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Bequemlichkeit; im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungsstreitigkeiten hat der englische Text Vorrang.

24) Währung

Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise in der im Proforma-Rechnung oder Auftrag angegebenen Währung angegeben und zahlbar. Etwaige Bankgebühren, Kosten für Währungsumrechnung oder Wechselkursdifferenzen, die durch Zahlungen in einer anderen Währung oder durch Zwischenbanken entstehen, trägt der Käufer (OUR-Anweisung). Der Käufer trägt das Risiko von Wechselkursschwankungen zwischen dem Datum des Angebots und dem Zahlungsdatum.

25) Sanktionen und Exportkontrolle

Der Käufer erklärt, dass weder er noch seine Geschäftsführer Handelssanktionen unterliegen oder auf einer anwendbaren Liste eingeschränkter Parteien geführt werden und dass die Waren nicht unter Verletzung geltender Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze verkauft, exportiert oder reexportiert werden. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung frei und hält ihn schadlos, die aus einem Verstoß des Käufers gegen diesen Artikel entstehen.

26) Verschmelzungsklausel

Dies ist die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Mitteilungen, Verhandlungen und Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes. Nachfolgende Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien.

Teil B: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Art. 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen ergänzen die Spezifischen Bedingungen (Seiten 1-7 dieses Vertrags). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und den Spezifischen Bedingungen haben die Spezifischen Bedingungen Vorrang.

1.2 Alle Fragen, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich oder stillschweigend geregelt sind (d.h. diese Allgemeinen Bedingungen und etwaige spezifische Bedingungen der Parteien), unterliegen: A. dem Recht der Republik Türkei, unter Bezugnahme auf das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Geschäftssitz hat.

1.3 Jede Bezugnahme auf Handelsbedingungen (wie EXW, FCA usw.) gilt als Bezugnahme auf die entsprechenden INCOTERMS der Internationalen Handelskammer.

1.4 Jede Bezugnahme auf eine Veröffentlichung der Internationalen Handelskammer gilt als Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.5 Änderungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder nachgewiesen sind.

Art. 2 Eigenschaften der Ware

2.1 Es wird vereinbart, dass alle Angaben zur Ware und deren Verwendung, wie Gewichte, Maße, Kapazitäten, Preise, Farben und andere Daten in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Websites, Werbemitteln, Abbildungen, Preislisten des Verkäufers, keine Vertragsbedingungen darstellen, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind.


2.2 Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Käufer keine Eigentumsrechte an Software, Zeichnungen usw., die ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Verkäufer bleibt auch Eigentümer aller geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Ware. Nur wenn der Käufer ein Design oder Muster, dessen geistige Eigentumsrechte ihm gehören, zu Produktionszwecken übermittelt hat, verbleiben die geistigen Eigentumsrechte an diesem Design beim Käufer.

Art. 3 Besichtigung der Ware vor dem Versand

Haben die Parteien vereinbart, dass der Käufer berechtigt ist, die Ware vor dem Versand zu besichtigen, so muss der Verkäufer den Käufer rechtzeitig vor dem Versand darüber informieren, dass die Ware am vereinbarten Ort zur Besichtigung bereitsteht.

Art. 4 Preis

4.1 Wenn kein Preis vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis des Verkäufers. Fehlt ein solcher aktueller Preis, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblicherweise für solche Waren verlangte Preis.

4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, versteht sich der Preis ohne Mehrwertsteuer und ist nicht preisänderungsfähig.

4.3 Der unter A-4 (Vertragspreis) angegebene Preis umfasst alle Kosten, die nach diesem Vertrag vom Verkäufer zu tragen sind. Sollte der Verkäufer jedoch Kosten tragen, die nach diesem Vertrag vom Käufer zu tragen sind (z. B. für Transport oder Versicherung bei EXW oder FCA), so sind diese Beträge nicht im unter A-2 genannten Preis enthalten und vom Käufer zu erstatten.

Art.5 Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder sich aus einer vorherigen Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ergibt, ist die Zahlung des Preises und aller sonstigen vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträge im Voraus zu leisten. Die fälligen Beträge sind, sofern nicht anders vereinbart, per Teleüberweisung auf das Bankkonto des Verkäufers im Land des Verkäufers zu überweisen, und der Käufer gilt als seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, wenn die jeweiligen fälligen Beträge auf dem Bankkonto des Verkäufers in sofort verfügbaren Mitteln eingegangen sind.

5.2 Wurde eine Vorauszahlung ohne weitere Angaben vereinbart, bezieht sich diese auf den Gesamtpreis, und die Vorauszahlung muss vor Produktionsbeginn auf dem Bankkonto des Verkäufers in sofort verfügbaren Mitteln eingegangen sein. Wurde eine Vorauszahlung nur für einen Teil des Vertragspreises vereinbart, gelten für den verbleibenden Betrag die Zahlungsbedingungen gemäß Teil A, Artikel 10.

5.3 Haben die Parteien die Zahlung per Dokumentenakkreditiv vereinbart, so hat der Käufer, sofern nicht anders vereinbart, für den Verkäufer ein Dokumentenakkreditiv bei einer renommierten Bank zu veranlassen, das den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer unterliegt und mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin oder mindestens 30 Tage vor dem frühesten Termin innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums mitgeteilt wird. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Dokumentenakkreditiv zahlbar bei Sicht und erlaubt Teillieferungen sowie Umladungen.

5.4 Haben die Parteien die Zahlung per Dokumenteninkasso vereinbart, so werden, sofern nicht anders vereinbart, die Dokumente gegen Zahlung (D/P) vorgelegt, und die Vorlage unterliegt in jedem Fall den Einheitlichen Richtlinien für Inkasso der Internationalen Handelskammer.

5.5 Soweit die Parteien vereinbart haben, dass die Zahlung durch eine Bankgarantie abgesichert wird, hat der Käufer mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin oder mindestens 30 Tage vor dem frühesten Termin innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums eine auf erstes Anfordern ausgestellte Bankgarantie vorzulegen, die den Einheitlichen Richtlinien für auf erstes Anfordern ausgestellte Garantien der Internationalen Handelskammer unterliegt, oder ein Standby-Akkreditiv, das entweder diesen Richtlinien oder den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der Internationalen Handelskammer unterliegt, in beiden Fällen ausgestellt von einer renommierten Bank.

Art. 6 Zinsen bei Zahlungsverzug

6.1 Zahlt eine Partei eine Geldsumme nicht bei Fälligkeit, hat die andere Partei Anspruch auf Zinsen auf diese Summe von der Fälligkeit bis zur Zahlung.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Zinssatz 2 % über dem durchschnittlichen kurzfristigen Bankkredit-Zinssatz für bonitätsstarke Kreditnehmer in der Währung USD oder EURO.

Art.7 Eigentumsvorbehalt

Wenn die Parteien wirksam ein Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises oder anderweitiger Vereinbarung Eigentum des Verkäufers.

Art.8 Vertraglicher Liefertermin

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „Ab Werk“ (EXW).

Art. 9 Dokumente

Sofern nicht anders vereinbart, muss der Verkäufer die in den anwendbaren Incoterms angegebenen Dokumente bereitstellen oder, falls keine Incoterms gelten, gemäß dem bisherigen Geschäftsverlauf.

Art. 10 Lieferverzug, Nichtlieferung und Abhilfemaßnahmen

10.1 Bei Lieferverzug akzeptiert der Verkäufer keine Vertragsstrafe.

10-2 Die Parteien haben vereinbart, dass der Verkäufer die Waren herstellt und/oder die bestellten Produkte nach Bestellung des Käufers gemäß diesem Vertrag anpasst. Daher akzeptiert der Verkäufer unter keinen Umständen eine Stornierung nach Bestätigung der Bestellung durch den Käufer (einschließlich höherer Gewalt).

Art.11 Nichtkonformität der Waren

11.1 Der Käufer hat die Waren so bald wie möglich nach Ankunft am Bestimmungsort zu prüfen und dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem er die Nichtkonformität hätte entdecken müssen, schriftlich mitzuteilen. In jedem Fall hat der Käufer keinen Anspruch wegen Nichtkonformität, wenn er den Verkäufer nicht innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Waren am vereinbarten Bestimmungsort benachrichtigt.

11.2 Waren gelten trotz kleiner Abweichungen, die im jeweiligen Handel üblich sind oder im Verlauf der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien auftreten, als vertragskonform. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf eine handelsübliche oder im Geschäftsverlauf übliche Preisermäßigung für solche Abweichungen.

11.3 Wenn der Käufer sich entscheidet, nicht konforme Waren zu behalten, steht ihm eine Summe zu, die der Differenz zwischen dem Wert der Waren am vereinbarten Bestimmungsort bei Vertragserfüllung und ihrem Wert am selben Ort bei Lieferung entspricht, wobei diese Summe 5 % des Preises der Waren nicht übersteigen darf.

11.4 Wenn der Käufer sich entscheidet, nicht konforme Waren zu behalten, hat er Anspruch auf einen Abzug von höchstens 5 % des Herstellungswerts der Produkte. Fracht- und Versicherungsbeträge werden bei der Berechnung dieses Betrags nicht berücksichtigt.

11.5 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, schließen die in Artikel 11 genannten Rechtsbehelfe alle anderen Rechtsbehelfe wegen Mangelhaftigkeit aus.

11.6 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, kann der Käufer keine Klage wegen Mangelhaftigkeit vor Gerichten oder Schiedsgerichten erheben, wenn seit dem Wareneingang mehr als 5 Tage vergangen sind. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Käufer nach Ablauf dieser Frist keine Mängelrügen mehr geltend machen oder Gegenansprüche daraus ableiten kann, um sich gegen eine Klage des Verkäufers wegen Nichterfüllung dieses Vertrags zu verteidigen.

Art.12 Zusammenarbeit zwischen den Parteien

12.1 Der Käufer erklärt, dass er die geistigen Eigentumsrechte an dem speziellen Design, Logo, der Marke oder dem Muster besitzt, das er zur Herstellung bestellt hat, oder dass er vom Rechteinhaber ordnungsgemäß autorisiert ist, Produkte mit dieser Marke oder diesem Design herstellen zu lassen. Wenn der Käufer Produkte mit der Marke oder dem Logo eines Dritten bestellt (zum Beispiel, wenn der Käufer als Agentur oder Lieferant für eigene Kunden handelt), gewährleistet der Käufer, dass er alle notwendigen Genehmigungen besitzt und auf Verlangen des Verkäufers schriftliche Nachweise dieser Genehmigung vorlegt. Alle Verantwortung und Haftung, die sich aus der Herstellung von Werken mit geistigem Eigentum – einschließlich Ansprüchen Dritter, Zollbeschlagnahme oder -festhaltung am Bestimmungsort, Rechts- und Gerichtskosten sowie etwaigen zurückgebliebenen Waren – ergeben, liegen beim Käufer, der den Verkäufer schadlos hält und freistellt.

12.2 Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über jede Forderung informieren, die eine Produkthaftung des Käufers betreffen könnte.

12.3 Sofern nicht schriftlich anders angegeben, bedeutet eine Bestellung zur Herstellung, dass der Käufer zustimmt, dass Bilder und Videos des Produkts und der Produktionsschritte vom Hersteller auf dessen Website, in sozialen Medien und anderen gedruckten oder Online-Marketingmaterialien verwendet werden dürfen.

Art. 13 Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, soweit er nachweist, (a) dass die Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, (b) dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass das Hindernis und seine Auswirkungen seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen würden, und (c) dass er das Hindernis oder dessen Auswirkungen nicht vernünftigerweise hätte vermeiden oder überwinden können.

Art.14 Streitbeilegung

14.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag endgültig nach dem Recht der Republik Türkei entschieden. Jegliche Streitigkeit bezüglich dieses Vertrags unterliegt den Gerichten der Provinz Denizli in der Türkei. Die Parteien werden nur dann vor Gericht gehen, wenn dies in gutem Glauben versucht wurde.

14.2 Eine Schiedsklausel hindert keine Partei daran, vorläufige oder einstweilige Maßnahmen bei den Gerichten zu beantragen.

Für den Verkäufer Für den Käufer
(Unterschrift) (Unterschrift)
Name und Titel: Name und Titel:
Datum und Ort: Datum und Ort: